in-put GbR - Das Linux-Systemhaus, Pforzheim: Beratung, Installationen, Schulungen. Support
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der in-put GmbH
01. März 2016

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die in-put GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn in-put sie schriftlich bestätigt.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von in-put-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrages durch in-put zustande. in-put kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
  2. Soweit sich in-put zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritte bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

§3 Dauer des Vertrages

  1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und werden für die im Vertrag bezeichnete Dauer abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
  2. Präsentationen müssen spätestens 1 Woche vor Ablauf der im Vertrag bezeichneten Dauer gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich die Präsentation um einen weiteren Monat.

§4 Leistungsumfang

  1. in-put ermöglicht dem Kunden die Präsentation von HTML-Seiten auf einem in-put-Server, unabhängig davon ob diese von in-put oder dem Kunden selbst produziert wurden. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und etwaigen Anlagen.
  2. in-put kann keine Garantie dafür übernehmen, daß die in den Hosting-Modellen enthaltene Anmeldung der Internet-Seiten des Kunden bei der angegebenen Zahl von Suchmaschinen, auch zu einer Aufnahme der Seiten in die Datenbanken führt.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Die vom Kunden der in-put vorgelegten Unterlagen und Photos, sowie die per Telefon oder Fax übermittelten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte dürfen weder gegen Sitte, Anstand, Moral oder geltendes Recht verstoßen.
  2. in-put ist im Rahmen eines laufenden Vertrages befugt Inhalte, die gegen 1. verstoßen, aus der Präsentation zu entfernen ohne den Kunden zu konsultieren oder deren Veröffentlichung zu verweigern. Die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrags bleibt davon unberührt.
  3. Widerspricht der Kunde nicht ausdrücklich, so ist in-put befugt, auf der Titelseite der Präsentation einen Link in der Form "Design bei in-put" einzufügen.
  4. Erfolgt die Präsentation auf einem fremden Server, so ist in-put befugt eine Kommentarzeile in den HTML-Code mit der Firmenadresse einzufügen. Diese Zeile darf nicht entfernt werden.

§7 Zahlungsbedingungen

  1. in-put stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
  2. Die vereinbarten Entgelte müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto überwiesen worden sein.
  3. in-put wird dem Kunden die Nutzungsnachweise für Kommunikations- und Leitungskosten in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
  4. Die Kosten für eine Domain sind vom Kunden vollständig zu tragen, auch wenn die Präsentation vor Ablauf der Gültigkeit der Domain gekündigt wird. Die Gebühren für das Hosting sind für jeweils 6 Monate im voraus zu entrichten.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche von in-put kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die in-put die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM usw. - hat in-put auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen in-put, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von in-put liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn in-put den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist in-put berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß in-put eine höhere Zinslast nachweist.
  2. Ist bis 6 Wochen nach Beginn der Leistungserbringung keine Zahlung erfolgt, so ist in-put berechtigt, die Leistung einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Auslaufen des Vertrages zu zahlen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt in-put vorbehalten.

§10 Verfügbarkeit der Dienste

  1. in-put bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen werden frühestmöglich angekündigt. in-put wird Störungen seiner technischen Einrichtung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellst-möglich beseitigen.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die in-put unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß in-put seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich in-put Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist in-put berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  4. Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory - Services )

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind gegenüber in-put ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
  2. in-put haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen in-put-Leistungen unterbleiben. in-put haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
  3. in-put haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
    • durch die Inanspruchnahme von in-put-Diensten,
    • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch in-put,
    • durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch in-put,
    • durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens in-put
    • oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch in-put nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegende vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von in-put für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten Fix-Entgeltes des betreffenden Leistung.
  5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die in-put oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der in-put-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Pforzheim, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages, ist Pforzheim.
  2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbeziehungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbeziehungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der in-put-Kunden gebunden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Kurze Steig 31     D-75179 Pforzheim
Tel./Fax. +49 (0) 72 31 / 44 07 85 -0 / -9
Kontakt-Formular     Email: kontakt@in-put.de

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